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So erhältst du nur bei vorübergehender Krankheit eine Leistung! Der Arbeitsunfähigkeits-Baustein (AU)

Die Berufsunfähigkeitsversicherung in Lahr gehört neben der privaten Haftpflichtversicherung in Lahr zu den aus unserer Sicht wichtigsten Versicherung eines jeden Menschen. Wer sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftig hat im ersten Schritt alles richtig gemacht – den Bedarf erkannt!

Das Lebenseinkommen eines Menschen im Durchschnitt beträgt ca. 1.700.000€. Dieses Einkommen sollte unbedingt abgesichert werden. Stell dir vor, du hast deine Traum-Immobilie gefunden und die passende Finanzierung abgeschlossen. Nach 2 Jahren erleidest du einen schweren Unfall und kannst nicht mehr wie gewohnt deiner Arbeit nachgehen. Was passiert dann?

6

Lohnfortzahlung

Als Arbeitnehmer erhältst du für die Dauer von 6 Wochen deine Lohnfortzahlung.

72

Krankengeld

Dauert deine Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, entfällt die Lohnfortzahlung. Du erhältst nun 72 Wochen lang Krankengeld deiner Krankenkasse. (ca. 70% vom Bruttogehalt)

Achtung!

Als Selbstständiger erhältst du ab dem ersten Tag deiner Krankheit keinen Lohnersatz! Damit du im Falle einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit diese entsprechende Versorgungslücke schließt, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeit zwingend erforderlich.

Nicht jede lang andauernde Krankheit führt zu einem BU-Fall!

Die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind streng zu differenzieren.

Arbeitsunfähigkeit

  • wenn die bisherige Tätigkeit zeitweise nicht ausgeübt werden kann

Berufsunfähigkeit

  • wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise und voraussichtlich auf Dauer nicht ausüben kann

Statistiken zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit 6 Monate arbeitsunfähig zu sein in der Regel 3,5 mal so hoch ist wie der Eintritt einer Berufsunfähigkeit.

Fälle mit mehr als sechsmonatigen arbeitsunfähigkeit

1,000,000

pro Jahr

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Ein Angestellter ist zu mehr als 80% kaufmännisch tätig. Während seinem Wanderurlaub erleidet er durch umknicken einen Bruch im rechten Sprunggelenk. Auf Grund der Schwere der Fraktur musste der Angestellte operativ behandelt werden. Nach dem Krankenhausaufenthalt muss das Bein für 7 Wochen entlastet werden. Nach den 7 Wochen ruhe erfolgten weitere medizinisch notwendige Maßnahmen zur Rehabilitation. Insgesamt dauert die Arbeitsunfähigkeit 7 Monate. Nach 7 Monaten kann der Angestellte wieder seiner Tätigkeit nachgehen.

Ohne eine Arbeitsunfähigkeitsklausel hätte der Angestellte keinen Einkommensausgleich seiner BU-Versicherung erhalten. Da er aber die AU-Klausel eingeschlossen hat, erhält er die monatlich versicherte Rente des AU-Bausteins.

Eine Angestellte leidet am Unterschenkel an einem Hautpilz. Der Ausschlag, Juckreiz und Nässeln sind so stark, dass die Angestellte einen „gelben Schein“ und eine Cortisonsalbe ihrer Hausarztes erhält. Da nach einigen Wochen keine Besserung in Aussicht ist, sucht sie einen Dermatologen auf. Auch dieser verschreibt ihr eine weitere Salbe, welche nach einigen Wochen keine Besserung bewirkt. Erst nach 5 Monaten bessern sich ihre Beschwerden leicht. Bei einer erneuten Untersuchung beim Hausarzt stellt dieser eine Entzündung im Darm als Ursache fest. Die folgenden Medikamente waren erfolgreich und die Angestellte konnte im Anschluss wieder arbeiten gehen.

Ohne eine AU-Klausel hätte die Angestellte keinen Einkommensausgleich ihrer BU-Versicherung erhalten. Da sie aber die AU-Klausel eingeschlossen hat, erhält sie die monatlich versicherte Rente des AU-Bausteins.

Darum ist die AU-Klausel sinnvoll

Mit der AU-Klausel ergänzt du deinen Berufsunfähigkeitsschutz. Der Arbeitsunfähigkeits-Baustein macht so deine Einkommensabsicherung komplett, weil er bei vorübergehender Krankheit leistet. Deshalb ist dieser Baustein so sinnvoll:

  • Arbeitsunfähigkeit tritt viel häufiger ein als Berufsunfähigkeit
  • bei Leistung einer AU-Rente werden rein medizinische Maßstäbe berücksichtig, nicht berufliche, wie bei der BU-Rente
  • bei der AU wird auch die Fähigkeit, den Arbeitsweg zu bewältigen, berücksichtig. Kannst Du also deine Arbeit noch ausüben, schaffst aber den Weg zum Arbeitsort krankheitsbedingt nicht mehr, dann zahlt die AU, die BU nicht
  • rückwirkende Zahlung der Leistung ab Tag der Krankheit
  • Leistung auch während Wiedereingliederungsphase

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