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Maklervertrag Versicherungsmakler

Maklervertrag – Grundvoraussetzung für eine Zusammenarbeit

Wozu benötigt man einen Maklervertrag und Maklervollmacht?

Du hast Dir sicher schon häufiger die Frage gestellt, wozu Du einen sogenannten Maklervertrag mit Deinem Versicherungsmakler schließen musst. Um einen Versicherungsmakler beauftragen zu können, ist dieser Maklervertrag Grundvoraussetzung für eine Zusammenarbeit.

Diese Frage und welche Vorteile Du als Kunde mit einem Maklervertrag genießen kannst, erklären wir Dir kurz und bündig:

Wie schon der Name verrät, schließen beide Vertragsparteien – also Du und Dein Versicherungsmakler einen Vertrag untereinander ab.

Bestandteile dieses Vertrages sind beispielsweise die Rechten und Pflichten der einzelnen Vertragsparteien.

Dein Makler hat beispielsweise die Pflicht den Versicherungsschutz am Markt auszusuchen, welcher für Dich passend ist. Auf der anderen Seite hast Du natürlich die Pflicht, Deinem Berater beispielsweise mitzuteilen, wenn sich in Deinem Leben etwas verändert hat. Dein Versicherungsmakler hat ja keinen dauerhaften Einblick in Dein privates Leben.

Nicht nur die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien werden im Maklervertrag festgehalten.  Auch die sogenannte Maklervollmacht ist ein Bestandteil des Vertrags.

Mit einer Maklervollmacht bevollmächtigst Du Deinen Versicherungsmakler Deine Versicherungen beispielsweise zu optimieren, zu kündigen und auch neue Verträge für Dich abzuschließen. Natürlich üben wir als Makler diese Schritte erst nach vorheriger Absprache und Deinem Einverständnis aus.

Ein wichtiger Vertragsbestandteil ist die Möglichkeit der Kündigung des Vertrages. Der Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten aus gekündigt werden. Du bist also nicht mit einer Mindestvertragslaufzeit an Deinen Makler gebunden, wie du es vielleicht aus anderen Verträgen gewohnt bist. Eine Kündigung hätte auch keine Auswirkung auf Deinen Versicherungsvertrag, dieser bleibt davon völlig unberührt.

Wozu ist ein DSGVO-Passus im Maklervertrag/Maklervollmacht nötig?

Auch das Thema Datenschutz ist im Maklervertrag niedergeschrieben. Die DSGVI (Datenschutzgrundverordnung) ist auch bei Versicherungen wichtig. Du kennst es von nahezu allen Bereichen. Ohne Deiner Einwilligung zur Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten erhältst Du heutzutage nahezu keine Dienstleistungen mehr. Somit dürfen auch Versicherungsmakler ohne diese Erklärung Deinerseits für Dich nicht tätig werden.

Welchen Vorteil bringt Dir eine Maklervollmacht?

Nun stellst Du Dir sicher die Frage, welche Vorteile Du mit solch einem Maklervollmacht genießen kannst:

Durch die Beauftragung eines Versicherungsmaklers musst Du Dich selbst wenig bis kaum um Deine Versicherungen kümmern. Dein Verwaltungsaufwand entfällt nahezu vollständig. Du musst selber nicht mehr prüfen ob Deine Leistungen aus Deinem Versicherungsvertrag marktüblich sind, Du brauchst kein Kündigungsschreiben aufsetzten, Du musst Dich nicht um die Optimierung Deiner Verträge kümmern, Du musst selber keinen Schaden bei der Gesellschaft melden und und und… all das übernimmt dein Versicherungsmakler.

Diesen ganzen Service, den Du durch einen Maklervertrag/Maklervollmacht erhältst, kostet Dich keinen einzigen Cent extra.

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