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Die Dienstunfähigkeitsversicherung Lahr: die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte

Alles auf einen Blick

Dienstunfähigkeitsversicherung – was ist das?

Dienstunfähigkeitsversicherung – häufigste Erkrankungen

Dienstunfähigkeitsversicherung – Versorgung durch Dienstherren

Dienstunfähigkeitsversicherung – was ist die Dienstunfähigkeitsklausel?

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Beamte werden vom Staat gut versorgt und müssen sich auch bei einem Verlust der Arbeitskraft keine Gedanken machen – das jedenfalls hört man häufiger. Ganz so einfach ist es leider nicht, denn auch Beamte sollten für den Fall, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, privat vorsorgen. Die richtige Absicherung ist in diesem Fall eine Dienstunfähigkeitsversicherung in Lahr. Sie entspricht im Grunde der Berufsunfähigkeitsversicherung in Lahr für Beamte, hat aber einige Besonderheiten.

Faktencheck

Im Jahr 2017 wurden laut dem statistischen Bundesamt 12% (ca. 3.000 Personen) der pensionierten Lehrerinnen und Lehrer aufgrund von Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt!

Was versteht man unter Dienstunfähigkeit?

Wenn ein Beamter seinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr ausüben kann, spricht man von Dienstunfähigkeit. Der Dienstherr könnte den Beamten in diesem Fall in den Ruhestand versetzen, der Beamte bekommt dann ein Ruhegehalt. Dieser Anspruch entsteht allerdings erst für Beamte auf Lebenszeit und nach Ablauf einer Dienstzeit von fünf Jahren. Wer vor Ablauf dieser Frist dienstunfähig wird, hat keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Gerade junge Beamte sollten deshalb für den Fall der Dienstunfähigkeit privat vorsorgen.

Der Begriff der Dienstunfähigkeit ist im Bundesbeamtengesetz definiert. Dienstunfähigkeit liegt demnach vor, wenn der Beamte aufgrund einer Erkrankung innerhalb der nächsten sechs Monate voraussichtlich mehr als drei Monate nicht arbeiten kann. Außerdem darf innerhalb von sechs Monaten keine Aussicht darauf bestehen, dass die volle Dienstfähigkeit wieder hergestellt wird. Für die Beamten der Länder oder der Kommunen können etwas andere Regeln gelten.

Häufigste Erkrankungen

Die große Mehrheit wird aufgrund psychischen Erkrankungen wie zum Beispiel Burnout dienstunfähig – Tendenz steigend.
Gründe für Dienstunfähigkeit

Wie hoch ist die Versorgung durch den Dienstherrn?

Wenn Du bereits Beamter auf Lebenszeit bist, bekommst Du bei einer Dienstunfähigkeit im Ruhestand ein Ruhegehalt. Das Ruhegehalt entspricht der Erwerbsminderungsrente bei einem Arbeitnehmer, ist aber in der Regel viel höher. Das Ruhegehalt steigt mit der Anzahl der Dienstjahre. Nach 40 Jahren beträgt es 71,75 Prozent der letzten Bezüge, eine weitere Steigerung ist dann nicht mehr möglich.

Der Dienstherr ist aber nicht gezwungen, Dich in den Ruhestand zu schicken. Er kann Dich auch für eine andere Arbeit verpflichten, dazu musst Du notfalls auch eine Weiterbildung besuchen. Eine Dienstunfähigkeit muss also nicht zwangsläufig dazu führen, dass Du in den Ruhestand versetzt wirst.

Beamte auf Lebenszeit erhalten meistens kein Ruhegehalt, ihnen fehlt noch die Dienstzeit von fünf Jahren. Auf Beamte auf Probe oder Beamte auf Widerruf haben diesen Anspruch nicht. Bei diesen Berufsgruppen droht eine Entlassung, wenn sie nicht mehr dienstfähig sind.

Was versteht man unter der Dienstunfähigkeitsklausel?

Obwohl die Dienstunfähigkeitsversicherung in vielen Fällen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung zu vergleichen ist, gibt es einen wichtigen Unterschied. In den meisten Versicherungsverträgen ist die Berufsunfähigkeit so definiert, dass Du Deine bisherigen Tätigkeiten mindestens zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst. Diese Regel gibt es bei der Dienstunfähigkeit nicht. Theoretisch könntest Du also schon bei einer Leistungsminderung von nur 20 Prozent schon dienstunfähig werden, falls sich abzeichnet, dass Du nicht wieder vollständig gesund wirst. Das bedeutet, dass Du bei einer Dienstunfähigkeit nicht zwingend Geld von der Berufsunfähigkeitsversicherung bekommst. Damit Du hier nicht in Schwierigkeiten gerätst, gibt es die Dienstunfähigkeitsklausel. Diese Klausel gibt es in mehreren unterschiedlichen Formulierungen. Im Idealfall sollte die Klausel eine Versetzung in den Ruhestand und eine Entlassung abdecken. Außerdem sollte der Versicherer die Einschätzung des Dienstherrn akzeptieren und selbst keine weiteren Prüfungen der Dienstunfähigkeit durchführen.

Um eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden, lohnt sich ein Tarifvergleich. Dabei helfen Dir unsere Experten gerne weiter. Auch bieten dir unsere Experten Alternativen wie eine Grundfähigkeitenversicherung in Lahr oder Schwere Krankheiten Vorsorge in Lahr an, sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung nicht in Frage kommen.

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