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Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) Lahr: Geld vom Chef für die Rente
Alles auf einen Blick
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Die gesetzliche Rente aufbessern mit einem Zuschuss vom Chef – das ist möglich mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge in Lahr hat jeder Arbeitnehmer. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, ob man viel oder wenig verdient oder ob man sogar nur einen 450-Euro-Job ausübt. Doch was hat es mit der betrieblichen Altersvorsorge in Lahr auf sich, und wie bekommst Du das Geld von Deinem Chef?
Was steckt hinter dem Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge in Lahr?
Bis vor einigen Jahren stand es dem Arbeitgeber frei, seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge in Lahr anzubieten. Viele große Firmen hatten großzügige Lösungen für ihre Belegschaft angeboten, die damaligen Betriebsrenten galten vor allem in staatlichen Unternehmen als äußerst attraktiv. Doch je mehr klar wurde, dass die gesetzliche Rente allein nicht ausreichen würde, um den einmal gewohnten Standard im Alter zu erhalten, desto mehr mussten zusätzliche Lösungen für eine weitere Vorsorge gefunden werden.
Im Jahr 2002 wurde deshalb der gesetzliche Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge eingeführt. Die bis dahin freiwillige Leistung des Arbeitgebers wurde zukünftig verpflichtend. Anders formuliert: Ein Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass er eine betriebliche Altersvorsorge für ihn abschließt. Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts. Man spricht deshalb auch von einer Entgeltumwandlung, denn ein kleiner Teil des monatlichen Einkommens wird in eine Altersvorsorge umgewandelt.
Dieser Anspruch steht jedem Mitarbeiter zu, der der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt. Auch für Minijobber mit einem 450-Euro-Job gilt diese Verpflichtung, wobei sich viele geringfügig Beschäftigte über diesen Anspruch überhaupt nicht klar sind.
So wird eine bAV finanziert
Bei der Finanzierung, also der Zahlung der Beiträge, gibt es drei Möglichkeiten.
Arbeitgeberfinanziert
Der Arbeitgeber zahlt einen Beitrag zusätzlich zum Gehalt.
Arbeitnehmerfinanziert
Der Arbeitnehmer wandelt Teile seines Gehalts um, mit denen eine bAV finanziert wird.
(=Entgeltumwandlung)
Mischfinanziert
Ein Teil der Finanzierung erfolgt über den Arbeitgeber, ein Teil über den Arbeitnehmer.
Welche Wege gibt es für die Durchführung?
Theoretisch hat der Arbeitgeber die Wahl zwischen fünf Arten der Durchführung für den Aufbau der betrieblichen Altersvorsorge.
- Pensionszusage, der Arbeitgeber zahlt die bAV-Leistung aus
- Unterstützungskasse, die Unterstützungskasse zahlt i.dR. die bAV-Leistung aus
- Pensionskasse, i.d.R. erfolgt die Zahlung der bAV-Leistung durch eine Versicherung
- Pensionsfonds, i.d.R. erfolgt die Zahlung der bAV-Leistung durch eine Versicherung
- Direktversicherung, i.d.R. erfolgt die Zahlung der bAV-Leistung durch eine Versicherung
Besonders beliebt ist die Direktversicherung. Hier schließt der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine Lebensversicherung ab. Für den Arbeitgeber handelt es sich bei den Aufwendungen um Betriebsausgaben, die er in voller Höhe steuersenkend abziehen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob er die Entgeltumwandlung selbst finanziert oder ob der Arbeitnehmer dafür aufkommt. Die Direktversicherung hat somit nicht nur für den Arbeitnehmer Vorteile, sondern auch für den Arbeitgeber. Vor diesem Hintergrund wird klar, warum die Direktversicherung sowohl bei Arbeitnehmern wie bei Arbeitgebern recht beliebt ist.
Zusagearten
Leistungszusage
Beispiel
Der Arbeitnehmer erhält nach Vollendung des 67. Lebensjahres eine monatliche Altersrente von 3.000€
Beitragsorientierte Leistungszusage
Beispiel
Aus dem Jahresbeitrag von 1.000€ wird eine monatlich garantierte Altersrente von 125€ nach Vollendung des 67. Lebensjahres gezahlt
Beitragszusage mit Mindestleistung
Beispiel
Es wird 30 Jahre lang ein Jahresbeitrag von 1.000€ aufgewendet. Der Arbeitnehmer erhält nach Vollendung des 67. Lebensjahres eine Altersrente, deren Höhe bei Zusageerteilung nicht festgelegt werden muss. Die Rente berechnet sich aus dem zur Verfügung stehenden Kapital, mindestens aber aus 30.000€.
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Tino Weissenrieder
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