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Alles auf einen Blick

– Basis-/Rürup-Rente – was ist das?

– Basis-/Rürup-Rente – Besonderheiten

– Basis-/Rürup-Rente – für wen sinnvoll?

– Basis-/Rürup-Rente – darauf solltest du achten!

– Dein persönlicher Ansprechpartner

Basisrente / Rürup-Rente Lahr

Die Rürup-Rente Lahr: nicht nur für Selbständige sinnvoll

Noch mehr als Arbeitnehmer müssen Unternehmer und Selbständige etwas für ihre private Altersvorsorge tun. Je nach Berufsstand sind sie nicht verpflichtet, in eine Rentenversicherung einzuzahlen, doch gerade deshalb ist es so wichtig, sich frühzeitig um die eigene Absicherung zu kümmern. Die Rürup-Rente ist in vielen Fällen eine gute Empfehlung.

Das zeichnet die Rürup-Rente aus

A

staatlich gefördert

Der Staat erkennt die geflossenen Beiträge als Sonderausgaben an und mindert die Steuerlast

B

steuerlich absetzbar

Die Beiträge können im großen Rahmen als Sonderausgaben geltend gemacht werden

Seit der Einführung im Jahr 2005 war es möglich, die Beiträge zur Rürup-Rente von der Steuer abzusetzen. Im Jahr der Einführung waren es 60%. Seit dem steigt die Grenze konstant um 2% jährlich. Heute, im Jahr 2021, sind die Beiträge bis zu 92% absetzbar.

Die Höhe der Einzahlungen in den Rürup-Vertrag ist jedoch auch begrenzt. Dieser liegt 2021 bei 25.787€ für Singles und 51.574€ bei verheirateten.

Anhand eines Beispiels verdeutlichen wir das Ganze. Angenommen Du kannst jeden Monat 500€ in eine Rürup-Rente einzahlen. Dann hast du ein jährliches Volumen von 6.000€. Diese 6.000€ kannst du 2021 zu 92% steuerlich als Sonderausgaben absetzten. D.h. du kannst von der Steuer absetzen:

im Monat

460€

steuerlich absetzbar

pro Jahr

5.520€

steuerlich absetzbar

Diesem steuerlichen Vorteil während der Ansparphase steht die Besteuerung der Auszahlung gegenüber. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der nachgelagerten Besteuerung. Die Höhe Deines Besteuerungsanteils hängt von dem Jahr ab, in dem Du in den Ruhestand gehst. Im Jahr 2020 lag der Anteil der Besteuerung bei 80 Prozent. Er steigt in den kommenden Jahren stetig an, im Jahr 2040 wird dann die gesamte Auszahlung in voller Höhe besteuert.

Welche Besonderheiten gelten für die Rürup-Rente in Lahr?

1

BaFin zertifiziert

Der Vertrag des Versicherers muss von der BaFin zertifiziert sein. Dies gilt übrigens auch bei der Riester-Rente.

2

Auszahlung frühestens mit 62

Auf die Rürup-Rente kannst du frühestens mit 62 Jahren zugreifen. Diese verfolgt dem Zweck der Altersvorsorge. Wurde der Vertrag vor 2012 geschlossen, darf die Auszahlung mit 60 Jahren beginnen.

3

kein Kapitalwahlrecht

Es handelt sich um eine lebenslange Rente. Ist dein Vertragsguthaben aufgebraucht, zahlt der Versicherer deine Rente weiter – bis du verstirbst. Eine Kapitalzahlung ist nicht möglich.

4

bedingt vererb- und übertragbar

Die Ansprüche aus einer Rürup-Rente können nur bedingt vererbt oder übertragen werden – an Ehepartner und/oder kindergeldberechtigte Kinder. Daher sollte man eine Hinterbliebenenabsicherung integrieren.

5

nicht verkauf- und beleihbar

Auch die Ansprüche aus der Rürup-Rente sind weder verkauf- noch beleihbar. Einen Rückkaufswert gibt es nicht. Du kannst deine Rürup-Rente auch nicht als Sicherheit bei einer Finanzierung hinterlegen.

Anhand dieser Besonderheiten erkennst du sehr gut, zu welchem Zweck die Rürup-Rente in Lahr seinerzeit erfunden wurde: Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rente und soll vor allem Selbständigen eine solide Absicherung im Alter bieten.

Für wen lohnt sich eine Rürup-Rente in Lahr?

Da es sich bei der Rürup-Rente in Lahr um eine lebenslange Leibrente handelt, hört man häufiger, dass sie sich vor allem für Menschen mit einer hohen Lebenserwartung lohnt. Vereinfacht gesagt ist der Versicherer verpflichtet, Dir auch dann die vereinbarte Rente zu zahlen, wenn das angesparte Kapital aufgebraucht ist. Da es nun aber seriös niemand abschätzen kann, wie alt er wird, solltest Du bei Deiner Entscheidung nicht nur Dein Alter im Hinterkopf behalten. In der Regel ist eine Aufstockung der gesetzlichen Rente für die meisten Menschen interessant, und für Selbständige ohne Rentenversicherung ist eine private Absicherung sehr dringend zu empfehlen. Da es außerdem die Möglichkeit gibt, einen nicht unerheblichen Teil der gezahlten Beiträge steuerlich geltend zu machen, ist die Rürup-Rente in Lahr im Grunde für jeden eine solide Beimischung im Portfolio für die private Altersvorsorge. Lediglich Arbeitnehmer, die über eine betriebliche Rentenversicherung oder eine Riester-Rente als Ergänzung zur gesetzlichen Rente vorsorgen, sind hier meistens etwas besser aufgestellt und müssen nicht unbedingt eine Rürup-Rente in Lahr abschließen.

Darauf solltest Du achten

Eine Rürup-Rente kannst du im Nachgang nicht einfach kündigen, sondern nur noch innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen. Der Gesetzgeber fördert die Rürup-Rente und möchte bezwecken, dass die Sparer ihr Geld auch wirklich für die Altersvorsorge nutzen. Er möchte verhindern, dass die Rürup-Rente für sonstige Zwecke ausgenutzt wird. Anstatt einer Kündigung hast du aber folgende Optionen:

Kannst Du kurzfristig die laufenden Beiträge nicht bezahlen, hast Du die Möglichkeit die Beiträge zu reduzieren. So zahlst Du weiterhin für dein Alter ein und kannst von Renditen profitieren.

Die Beitragsfreistellung ist ebenfalls eine Option, wenn du langfristig keine Beiträge mehr zahlen kannst. Der Vertrag läuft wie gehabt weiter, es fließen nur keine Beiträge mehr ein. Dabei ist natürlich zu bedenken, dass die Rentenzahlung deutlich geringer ausfallen kann.

Vorsicht!

Ein Anbieterwechsel ist nur bedingt möglich. Weniger als 20% der Tarife erlauben es, einen Anbieterwechsel vorzunehmen. Erlaubt dein Tarif einen Anbieterwechsel, ist nicht garantiert, dass dich ein neuer Anbieter annimmt. Daher solltest Du diese Möglichkeit einen Experten prüfen lassen.
Wir prüfen gerne für dich, welche Option bei Zahlungsschwierigkeiten für dich am Besten ist. Vereinbare doch direkt einen Termin. Oder ruf uns an. 07821.9214.991

Warum ist die Rürup-Rente in Lahr eine Basisrente? Häufig wird die Rürup-Rente in Lahr auch als Basisrente bezeichnet. Der Begriff stammt aus der Rentenreform und dem Alterseinkünftegesetz. Zur Basisrente gehören außerdem die gesetzliche Rente, die Versorgung der Berufsstände, die landwirtschaftliche Alterskasse und seit dem Jahr 2005 die Rürup-Rente in Lahr. Sie bilden die Basis der Altersvorsorge und können durch betriebliche Renten und durch die private Altersvorsorge ergänzt werden. Die unterschiedlichen Rentenformen der Basisrente ähnelt sich sehr stark, vor allem sehen sie die lebenslange Zahlung einer Rente vor und sind damit der wichtigste Baustein der Vorsorge für den Ruhestand, der sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Selbständige greift.

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Tino Weissenrieder

Geschäftsführer W&K Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG

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