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Die Bauherrenhaftpflichtversicherung Lahr: Sie schützt bei Schäden auf Deiner Baustelle

Alles auf einen Blick

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Bauherrenhaftpflichtversicherung in Lahr

Sie ist zwar keine Pflichtversicherung, doch für Bauherren ist sie sehr zu empfehlen. Welche Versicherungen sind bei Baubeginn notwendig? Die Bauherrenhaftpflichtversicherung in Lahr! Mit einer guten Immobilienfinanzierung verwirklichst Du Dir vermutlich den Traum von Deiner eigenen Immobilie. Doch wenn auf Deiner Baustelle etwas schief läuft, steht schnell die Frage nach der Übernahme der Kosten im Raum. Ohne eine Bauherrenhaftpflichtversicherung in Lahr trägst Du diese Kosten als Bauherr selbst. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung in Lahr schützt Dich vor unterschiedlichen Risiken, so dass dem Bau Deines Traumhauses nichts mehr im Weg steht.

Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung in Lahr?

Eine gesetzliche Vorschrift zum Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung in Lahr gibt es in Deutschland nicht. Auf einer Baustelle bestehen allerdings sehr unterschiedliche Risiken. Hier steht ein hohes Gerüst, dort ist eine Baugrube offen, und scharfes oder elektrisches Werkzeug steht auch überall herum.

Sollte auf Deiner Baustelle ein Unglück passieren, haftest Du als Bauherr für die finanziellen Folgen. Schon ein Sachschaden kann auf einer Baustelle eine immense Größenordnung ausmachen, doch noch viel schlimmer sind potenzielle Personenschäden. Verletzt sich ein Mensch auf Deiner Baustelle so sehr, dass danach ein längerer Krankenhausaufenthalt ansteht oder sogar der Verlust der Arbeitskraft droht, wird das für Dich enorme Schadenersatzforderungen bis hin zum Schmerzensgeld nach sich ziehen.

Ohne eine Bauherrenhaftpflichtversicherung in Lahr musst Du diese Forderungen aus eigener Tasche zahlen. Ein finanzieller Ruin kann die unausweichliche Folge sein, der Bau Deines Traumhauses rückt damit in weite Ferne. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung in Lahr stellt Dich von diesen Schäden frei. Unberechtigte Ansprüche lässt Du über die Bauherrenhaftpflichtversicherung in Lahr übrigens ohne zusätzliche Kosten abwehren. Wenn nötig, strengt der Versicherer dazu sogar einen Gerichtsprozess an.

Tipp!

Kaufst du dein Haus schlüsselfertig vom Bauträger, benötigst du keine Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Diese Versicherungen benötigst du für dein Bauvorhaben!

In unserem Beitrag zeigen wir dir, welche Versicherungen bei deinem Bauvorhaben essentiell sind.

Welche Leistungen erbringt die Bauherrenhaftpflichtversicherung in Lahr?

Über eine Bauherrenhaftpflichtversicherung in Lahr werden vor allem Sach- und Personenschäden reguliert. Sachschäden sind typische Schäden an einem Eigentum der geschädigten Person. Solche Schäden sind zum Beispiel der Riss in einer Jacke oder die Zerstörung von teurem Werkzeug. Schäden an Deinem Bauwerk werden durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung in Lahr nicht versichert. Zu den Personenschäden gehören Krankenhaus- und Behandlungskosten, aber auch eine Therapie oder eine Reha-Maßnahme sowie Umschulungen. Einen hohen Kostenfaktor machen Rentenleistungen aus. Zwar mögen Personenschäden, die die dauerhafte Zahlung einer Rente nach sich ziehen, nicht sehr häufig auftreten, doch gerade solche Schäden machen eine enorme Größenordnung aus. Interessant ist im Schadensfall auch die eingehende Prüfung des Versicherers, ob überhaupt ein Versicherungsfall besteht und wer dafür zu haften hat. Droht aus einem Schaden ein Rechtsstreit, übernimmt der Versicherer die Kosten, wobei es keine Rolle spielt, ob der Bauherr im Prozess gewinnt oder nicht.

Das wissen nur Experten!

Je nach Bauvorhaben, ist in deiner privaten Haftpflichtversicherung die Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zu einer bestimmten Bausumme inkludiert. Gerne prüfen wir für dich, ob dies auch in deinem Vertrag der Fall ist. Vereinbare hierfür einen Termin. Oder ruf uns an. 07821.9214.991

Welche Pflichten hast Du als Bauherr?

Als Bauherr bist Du gesetzlich verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zur Absicherung Deiner Baustelle vorzunehmen. Falls Du diese Pflichten vorsätzlich verletzt, lehnt Dein Versicherer die Regulierung eines Schadens ab. Typische Sicherungspflichten sind:

Verkehrssicherungspflicht

Hierunter fallen alle Maßnahmen, die dazu dienen, den reibungslosen Ablauf auf und im Umfeld Deiner Baustelle sicherzustellen, an. Du hast also die Verpflichtung, den Verkehr auf Deiner Baustelle und darum herum zu sichern.

Überwachungspflicht

Sie bedeutet, dass die Einhaltung von angewiesenen Schutzmaßnahmen zu kontrollieren ist. Dabei ist eine gewisse Zumutbarkeit zu beachten, das bedeutet, dass die Maßnahmen für den Bauherren zumutbar sein müssen

Welche Schäden werden nicht erstattet?

Einige Schäden werden von der Bauherrenhaftpflichtversicherung in Lahr nicht übernommen. Dazu gehören Schäden, die durch eine vorsätzliche Nichtachtung Deiner Pflichten als Bauherr entstehen. Auch eine Veränderung der Grundwasserverhältnisse durch Deinen Bau wird nicht erstattet. Schäden an Deinem eigenen Bauwerk und an gemieteten Gegenständen auf Deiner Baustelle werden nicht reguliert. Sollte durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers auf Deiner Baustelle ein Schaden entstehen, musst Du ihn selbst zahlen. Auch wenn Deine eigene Tätigkeit auf Deiner Baustelle zu einem Schaden führt, ist die Regulierung häufig ausgenommen. Dieses Risiko lässt sich aber meist durch einen kleinen Aufpreis mitversichern.

Obwohl die Bauherrenhaftpflichtversicherung in Lahr also keine Pflichtversicherung darstellt, ist ihr Abschluss sehr zu empfehlen. Auch bei größter Sorgfalt können auf einer Baustelle leicht große Schäden mit einem immensen Schadenspotenzial entstehen. Selbst wenn Du Deine Baustelle sorgfältig sicherst und ständig überwachst, sind solche Schäden leider nicht auszuschließen. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung in Lahr gibt Dir das gute Gefühl, zu einem bezahlbaren Preis vernünftig versichert zu sein, damit dem Bau Deines Traumhauses nichts mehr im Weg steht.

Übrigens!

Bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Versicherung gegen Einmalbeitrag. Das bedeutet, dass die Prämie nur einmal fällig wird.

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