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Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung Lahr: Wichtig beim Heizen mit Öl

Wenn Heizöl im Erdreich versickert, ist es nicht nur für den Besitzer der Immobilie zum Heizen verloren. Heizöl verschmutzt die Erde, das Grundwasser und Flüsse und Seen. Wichtig ist eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung in Lahr vor allem für Menschen, die ihre Immobilie noch mit Öl beheizen. Immerhin in sechs Millionen Haushalten wird in Deutschland heute mit Öl geheizt. Doch wie funktioniert die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung in Lahr und was musst Du darüber wissen?

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung in Lahr wird häufig auch als Öltankversicherung bezeichnet. Sie gilt bei Schäden, die durch Deine Ölheizung und die gesamte Heizungsanlage verursacht werden. Üblicherweise entsteht ein solcher Schaden, wenn Öl in das Erdreich gelangt. Dort verseucht es das Grundwasser, die Erde muss dann abgetragen und ersetzt werden. Es spielt übrigens keine Rolle, ob der Schaden durch Fahrlässigkeit oder durch Dein Verschulden verursacht wurde. Übrigens kann ein einziger Liter Heizöl im Boden mehrere Hunderttausend Liter an Grundwasser verschmutzen. Ein Öltank für einen durchschnittlichen Haushalt nimmt zwischen 2.000 und 3.000 Litern auf.

Versichert bist Du als der Besitzer der Anlage. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Personen, die Du mit der Wartung beauftragst. Der Versicherer zahlt die Kosten für die Begrenzung des Schadens, für die Reparatur der Anlage und für die ärztliche Versorgung von verletzten Personen. Dringt das Heizöl in das Erdreich ein, kommt die Versicherung ebenfalls für die Beseitigung des Schadens auf.

Entstehen kann ein Schaden bei einer Ölheizung auf unterschiedliche Art und Weise. Beispielsweise kann ein Rohr rosten und brechen. Der Behälter kann ebenfalls rosten. Vielleicht wurde aber auch beim Nachfüllen des Öls nicht sauber gearbeitet, so dass Öl aus dem Tank austritt. Häufige Ursachen dafür sind Materialbeschädigungen am Tank, eine fehlerhafte Schutzeinrichtung oder die falsche Bedienung des Tanks. Jahr für Jahr passieren etwa 700 Schäden allein durch Ölheizungen. Allein die Reinigung kostet häufig mehrere 10.000 Euro, nicht selten sogar noch mehr. Muss die Erde beseitigt werden, ist sie als Sondermüll zu entsorgen. Dann liegen die Kosten für die Beseitigung des Schadens leicht im sechsstelligen Bereich. Hast Du keine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung in Lahr, musst Du diese Kosten aus eigener Tasche zahlen.

Übrigens braucht nicht jeder Besitzer einer Ölheizung zwangsläufig eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung in Lahr. Sehr zu empfehlen ist sie aber, wenn Du an einem Trinkwasserschutzgebiet wohnst oder wenn sich Deine Immobilie in der Nähe von einem Fluss oder einem See befindet. Ein erhöhtes Risiko von Unfällen besteht auch, wenn Du einen Erdtank hast oder wenn Du in einer Region lebst, in der es häufig zu Hochwasser kommt. Deine Privathaftpflichtversicherung in Lahr greift dann häufig nicht, doch Du als Halter des Tanks wirst nach dem Wasserhaushaltsgesetz in voller Höhe für einen Schaden haftbar gemacht. Das gilt auch, wenn Du Deine Anlage regelmäßig warten und pflegen lässt.

Manchmal ist ein Gewässerschaden in Deiner privaten Haftpflichtversicherung in Lahr bereits abgedeckt. Vor allem ein kleiner Öltank ist häufig mitversichert. In diesem Fall brauchst Du keine separate Absicherung für Deinen Öltank. Du kannst leicht prüfen, ob Deine Privathaftpflichtversicherung in Lahr eine entsprechende Regelung vorsieht. Achte aber darauf, ob es eine Begrenzung des Tankvolumens gibt. Ist eine Höchstgrenze für die Größe angegeben und ist Dein Tank größer, solltest Du eine separate Gewässerschadenhaftpflichtversicherung in Lahr für Deine Ölheizung abschließen. Gerne beraten wir dich auch zur passenden Wohngebäudeversicherung in Lahr.

Versichert sind meist die Kosten für die Bestellung eines Gutachters und für die Beseitigung der Erde. Auch die Reparatur der Anlage und Schäden an Deinem Eigentum sind versichert. Sehr wichtig ist häufig auch die Neubefüllung des Öltanks, wenn dieser ausgelaufen ist. Sollten bei dem Schaden Personen verletzt werden, die hinterher Krankheits- oder Behandlungskosten oder sogar Schmerzensgeld bei Dir anfordern, sind diese Kosten mitversichert. Nicht abgedeckt in Deiner Versicherung ist die regelmäßige Wartung und Reinigung der Anlage, damit die Sicherheitsvorschriften eingehalten sind. Für diese Kosten musst Du selbst aufkommen.

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