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Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) Lahr: Geld vom Chef für die Rente

Betriebliche Altersvorsorge: Strafen drohen

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Alles auf einen Blick

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Die gesetzliche Rente aufbessern mit einem Zuschuss vom Chef – das ist möglich mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge in Lahr hat jeder Arbeitnehmer. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, ob man viel oder wenig verdient oder ob man sogar nur einen 450-Euro-Job ausübt. Doch was hat es mit der betrieblichen Altersvorsorge in Lahr auf sich, und wie bekommst Du das Geld von Deinem Chef?

Jeder spricht zurzeit davon – Was ist wichtig bei der bAV?

Die Versorgungsordnung – was ist das eigentlich genau?

Einfach gesagt: Das ist der Fahrplan mit allen Regelungen für die betriebliche Altersvorsorge, die es in einem Unternehmen festzulegen gilt.

Es gibt zwei verschiedene Arten dieses Regelwerks für die Betriebsrente eines Unternehmens.

Einmal für die arbeitsgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge und einmal für die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge. Der Arbeitgeber entscheidet, ob diese beiden Seiten in einer einheitlichen Versorgungsordnung geregelt werden sollen oder getrennt voneinander existieren.

Auf Basis dieses Fahrplans sind die Regelungen für alle Parteien transparent.

Dies ist wichtig, da jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung besitzt und jedes Unternehmen nun die Chance hat, die Eckpfeiler für die Umsetzung dieses Rechtes in einer Versorgungsordnung, maßgeschneidert auf die Bedürfnisse und Vorstellungen des Unternehmens, festzulegen und einheitlich zu definieren.

Dies macht immer dann Sinn, wenn das Unternehmen eine gewisse Größe erreicht hat und individuelle Regelungen ob zu vieler Mitarbeiter unübersichtlich werden.

Zudem besteht für den Arbeitgeber durch das Nachweisgesetzt eine Informationspflicht gegenüber den Mitarbeitern. Da hierzu auch die Dokumentationspflicht gehört, umschiffen wir diese Klippe gekonnt mit einer Versorgungsordnung plus den ohnehin notwenigen Entgeltumwandlungsvereinbarungen für jeden Mitarbeiter.

Warum ist die Beratung in der bAV so komplex?

Hier spielen verschiedene Bereiche eine Rolle. Kunde ist hier nicht direkt der Arbeitgeber, obgleich dessen Interessen und wünsche selbstverständlich ebenfalls maßgeblich und zu beachten sind, sondern der Arbeitnehmer. Die Entgeltumwandlung und generell die betriebliche Altersvorsorge, umfasst die Bereiche Finanzen und Steuern, sowie rechtliche Aspekte und wird dadurch komplex und sensibel, vor allem aber in jedem Unternehmen und nochmals differenziert bei jedem einzelnen Arbeitnehmer, sehr individuell.

Den Mantel dessen stellt also die Versorgungsordnung dar. Diese ist, sofern keine Standardformulierung vom Versicherer verwendet werden soll, von einem Rechtsanwalt einmalig zu installieren. Die individuellen Regelungen finden sich in der Entgeltumwandlungsvereinbarung eines jeden Arbeitnehmers wieder.

Komplex wird es auch, sofern wir uns in der Gesellschafter- Geschäftsführerberatung bewegen oder für die Arbeitnehmer alte Versorgungswerke bestehen. Stichworte Tarifvertrag und Betriebsrat – auch diese Aspekte gilt es zu beachten.

Sollten Arbeitgeber sich dann nicht direkt an ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt für die Beratung im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge werden?

Beide Bereiche spielen unverkennbar eine Rolle in der betrieblichen Altersvorsorge und deren Beratungen. Es ist nicht zu leugnen: Ein Versicherungsmakler ist kein Steuerberater oder Rechtsanwalt. Im Umkehrschluss sind Steuerberater und Rechtsanwalt aber eben auch keine Versicherungsberater und keine bAV-Profis.

Es kann also nur in einer optimalen Synergie funktionieren. Hier schließe ich den Kreis zu unserem Fahrplan von oben, dem Versorgungswerk.

Hierdurch haben Arbeitgeber die einmalige Chance, ihre gewünschten Regelungen von allen beteiligten Parteien, von Steuerberater, Rechtsanwalt und bAV-Profi für jeden ihrer Mitarbeiter dokumentiert und dadurch gleichwürdig und sicher umgesetzt zu wissen.

Was steckt hinter dem Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge in Lahr?

Bis vor einigen Jahren stand es dem Arbeitgeber frei, seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge in Lahr anzubieten. Viele große Firmen hatten großzügige Lösungen für ihre Belegschaft angeboten, die damaligen Betriebsrenten galten vor allem in staatlichen Unternehmen als äußerst attraktiv. Doch je mehr klar wurde, dass die gesetzliche Rente allein nicht ausreichen würde, um den einmal gewohnten Standard im Alter zu erhalten, desto mehr mussten zusätzliche Lösungen für eine weitere Vorsorge gefunden werden.

Im Jahr 2002 wurde deshalb der gesetzliche Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge eingeführt. Die bis dahin freiwillige Leistung des Arbeitgebers wurde zukünftig verpflichtend. Anders formuliert: Ein Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass er eine betriebliche Altersvorsorge für ihn abschließt. Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts. Man spricht deshalb auch von einer Entgeltumwandlung, denn ein kleiner Teil des monatlichen Einkommens wird in eine Altersvorsorge umgewandelt.

Dieser Anspruch steht jedem Mitarbeiter zu, der der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt. Auch für Minijobber mit einem 450-Euro-Job gilt diese Verpflichtung, wobei sich viele geringfügig Beschäftigte über diesen Anspruch überhaupt nicht klar sind.

So wird eine bAV finanziert

Bei der Finanzierung, also der Zahlung der Beiträge, gibt es drei Möglichkeiten.

1

Arbeitgeberfinanziert

Der Arbeitgeber zahlt einen Beitrag zusätzlich zum Gehalt.

2

Arbeitnehmerfinanziert

Der Arbeitnehmer wandelt Teile seines Gehalts um, mit denen eine bAV finanziert wird.
(=Entgeltumwandlung)

3

Mischfinanziert

Ein Teil der Finanzierung erfolgt über den Arbeitgeber, ein Teil über den Arbeitnehmer.

Welche Wege gibt es für die Durchführung?

Theoretisch hat der Arbeitgeber die Wahl zwischen fünf Arten der Durchführung für den Aufbau der betrieblichen Altersvorsorge.

  1. Pensionszusage, der Arbeitgeber zahlt die bAV-Leistung aus
  2. Unterstützungskasse, die Unterstützungskasse zahlt i.dR. die bAV-Leistung aus
  3. Pensionskasse, i.d.R. erfolgt die Zahlung der bAV-Leistung durch eine Versicherung
  4. Pensionsfonds, i.d.R. erfolgt die Zahlung der bAV-Leistung durch eine Versicherung
  5. Direktversicherung, i.d.R. erfolgt die Zahlung der bAV-Leistung durch eine Versicherung

Besonders beliebt ist die Direktversicherung. Hier schließt der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine Lebensversicherung ab. Für den Arbeitgeber handelt es sich bei den Aufwendungen um Betriebsausgaben, die er in voller Höhe steuersenkend abziehen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob er die Entgeltumwandlung selbst finanziert oder ob der Arbeitnehmer dafür aufkommt. Die Direktversicherung hat somit nicht nur für den Arbeitnehmer Vorteile, sondern auch für den Arbeitgeber. Vor diesem Hintergrund wird klar, warum die Direktversicherung sowohl bei Arbeitnehmern wie bei Arbeitgebern recht beliebt ist.

Zusagearten

Leistungszusage

Beispiel

Der Arbeitnehmer erhält nach Vollendung des 67. Lebensjahres eine monatliche Altersrente von 3.000€

Beitragsorientierte Leistungszusage

Beispiel

Aus dem Jahresbeitrag von 1.000€ wird eine monatlich garantierte Altersrente von 125€ nach Vollendung des 67. Lebensjahres gezahlt

Beitragszusage mit Mindestleistung

Beispiel

Es wird 30 Jahre lang ein Jahresbeitrag von 1.000€ aufgewendet. Der Arbeitnehmer erhält nach Vollendung des 67. Lebensjahres eine Altersrente, deren Höhe bei Zusageerteilung nicht festgelegt werden muss. Die Rente berechnet sich aus dem zur Verfügung stehenden Kapital, mindestens aber aus 30.000€.

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