Jetzt Dein Online-Termin buchen. Oder ruf uns an 07821-9214-991

Alles auf einen Blick

– Wohngebäudeversicherung – was ist versichert?

– Wohngebäudeversicherung – welche Gefahren sind versichert?

– Wohngebäudeversicherung – das wird bezahlt

– Wohngebäudeversicherung – das ist nicht versichert

– Wohngebäudeversicherung – darauf solltest Du achten

– Dein persönlicher Ansprechpartner

Wohngebäudeversicherung - Top 5 Risiken in Altverträgen

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Mehr erfahren

Die Wohngebäudeversicherung Lahr: Rundum-Schutz für Deine vier Wände

Wohngebäudeversicherung in Lahr

Was zählt alles zum Wohngebäude?

Bevor wir tiefer in die Wohngebäudeversicherung einsteigen, müssen wir einige grundlegende Informationen klären. Beginnen wir mit den Definitionen. In einer Wohngebäudeversicherung sind folgende Begriffe zu definieren.

Gebäude im Sinne der Wohngebäudeversicherung sind Bauwerke die mit dem Boden fest verbunden sind sowie zu Wohnzwecken genutzt werden und vor äußeren Einflüssen schützen können. (z.B. Haus)

Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbstständigkeit verloren haben. Dazu gehören z.B. Einbaumöbel wie Einbauküchen die individuell für das Gebäude geplant und zugeschnitten worden sind.

Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung des Gebäudes dienen. Dies kann z.B. das Feuerholz oder Heizöl sein. Ferner gelten Müllboxen sowie Klingel- und Briefkästen ebenfalls als Gebäudezubehör.

Grundstücksbestandteile sind mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundene Sachen. Dies kann z.B. eine Garage oder Gartenhaus sein.

Versicherungsgrundstück ist das Flurstück/sind die Flurstücke (gem. Grundbuchauszug) auf dem das versicherte Gebäude steht.

All diese Sachen zählen zur Wohngebäudeversicherung. Jetzt ist es sinnvoll zu wissen, gegen was die ganzen Sachen versichert sind.

Dagegen bist Du versichert

Versicherte Gefahren in der Wohngebäudeversicherung

Grundsätzlich ist dein Eigenheim gegen die unten aufgeführten Gefahren versichert. Diese Gefahren sind die „Grundgefahren“. Diese findest Du in jedem Wohngebäudeversicherungsvertrag. Was unter den einzelnen Gefahren zu verstehen ist zeigen wir dir jetzt.

Der Begriff Feuer ist jedem bekannt. Die Versicherung definiert einen Feuerschaden, in dem das Feuer den Ort an dem es brennen soll verlässt und sich aus eigener Kraft ausbreitet. Ist leichter zu verstehen als es sich liest.

Lässt du eine Kerze brennen, darf das Feuer am Docht brennen – nur am Docht. Fällt die Kerze jedoch um und dein Teppichboden fängt Feuer und breitet sich aus, ist dieser Schaden über die Wohngebäudeversicherung versichert.

Der Begriff Leitungswasserschaden ist erfüllt, wenn Wasser (in der Regel aus Zu- und Ableitungsrohren) unkontrolliert aus den Rohren entweicht. Dabei gilt es zu beachten, dass das Wasser unbestimmt austritt, also ungewollt. Dies kommt häufig vor, wenn ein Rohr beispielsweise porös ist und sich ein Haarriss gebildet hat, welches das Wasser austreten lässt. Lässt Du jedoch den Wasserhahn bewusst aufgedreht, bis deine Einbauküche unter Wasser steht, ist dies kein Leitungswasserschaden.

Hat ein Sturm mit mindestens Windstärke 8, sprich 63 km/h, deinem Eigenheim einen Schaden zugefügt, beispielsweise durch einen umgestürzten Baum, liegt ein Sturmschaden vor. Lag die Windstärke unter 8, kannst Du keine Leistung der Wohngebäudeversicherung erwarten.

Hat ein Hagelschauer dein Dach zerstört oder deine Fenster zerschlagen, kannst du die Wohngebäudeversicherung auf eine Leistung berufen.

Heutzutage hat nahezu jedes Gebäude einen Blitzableiter montiert. Schlägt der Blitz beispielsweise in einen nahegelegenen Strommast ein, kann es zu heftigen Überspannungen oder Bränden führen. Dadurch kann beispielsweise die Elektrik am Haus beschädigt werden oder dein Haus abbrennen. Ist dies der Fall, kannst Du den Schaden der Wohngebäudeversicherung melden.

Darüber hinaus kannst Du dein Versicherung über zusätzliche Einschlüsse zu einem Rundum-Schutz für deine vier Wände erweitern. Diese weiteren Einschlüsse kannst du gegen Mehrbetrag einschließen:

Große Glasfronten oder viele Türen aus Glas sind potenziell anfällig zu zerbrechen. Reiner Glasbruch ist in der Wohngebäudeversicherung nicht versichert. Durch Einschluss Glasbruch kannst du beispielsweise die Kosten eines zerbrochenen Fensters kompensieren. Bietet der Versicherer Glasbruchschäden als Zusatz nicht in Kombination mit der Wohngebäudeversicherung an, kannst du die Glasversicherung auch gesondert abschließen.

Elementarschäden treten in den letzten Jahren immer häufiger in Deutschland auf. Elementarschäden sind naturbedingte Schäden. Überschwemmung, Schneedruck, Erdbeben, Erdrutsch und Vulkanausbrüche sind in der Elementarabsicherung gedeckt. Letzteres trifft uns eher weniger, jedoch sind Schäden durch Starkregen immer häufiger zu finden.

Viele Immobilienbesitzer erzeugen Warmwasser und/oder Strom durch die eigene Photovoltaikanlage. Diese ist gegen die allgemeinen Gefahren als Gebäudebestandteil versichert. Doch ein reiner Kurzschluss oder defekt der PV-Anlage hingegen nicht. Du hast in der Wohngebäudeversicherung die Möglichkeit deine PV-Anlage einzuschließen. Diese zusätzliche Absicherung wird häufig als „Allgefahrendeckung“ bezeichnet. Bietet dein Versicherer den Einschluss nicht an, kannst Du deine PV-Anlage separat über die Photovoltaikanlagenversicherung absichern.

Unbenannte Gefahren ist die „Allgefahrendeckung“ deiner Immobilie. Hier ist alles versichert, was nicht als versichert benannt ist. Wichtig, durch den Einschluss bleiben nicht versicherte Sachen weiterhin nicht versichert! Unbenannte Gefahren decken beispielsweise Risiken wie Schäden durch innere Unruhen oder Schäden durch Kriegsereignisse ab.

Wie du siehst, kannst Du den Versicherungsschutz deiner Immobilie optimal auf deine Bedürfnisse entsprechend anpassen. Bist du nicht sicher, ob einer dieser Erweiterungen sinnvoll für dich ist? Kein Problem. Wir sind für dich da. Ruf uns gerne an 07821 9214 991. Oder buche dir einen Termin.

Das bekommst du bezahlt

In der Wohngebäudeversicherung wird üblicherweise der gleitende Neuwert bezahlt. Der gleitende Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um das Haus nach dem heutigen Stand wieder aufzubauen. Sollte dein Haus z.B. bei einem Brand bis auf das Mauerwerk abbrennen bekommst du den Preis für einen Wiederaufbau gemäß heutiger Vorschriften erstattet. Hast Du dein Haus damals für 70.000 Mark gekauft und der Wiederaufbau kostet 400.000€, bekommst du natürlich die vollen 400.000€ erstattet.

Von großer Bedeutung sind bei einer Wohngebäudeversicherung in Lahr auch die mitversicherten Kosten. Dazu gehören die Abbruch- und Aufräumkosten, die Reparatur- und Wiederherstellungskosten und die Schutzkosten. Abhängig von der Art und der Höhe des Schadens können diese Kosten durchaus in unterschiedlicher Hinsicht angesprochen werden. Abbruchkosten fallen zum Beispiel an, wenn ein Gebäude bis auf die Grundmauern abgebrannt ist, so dass nur noch ein Abriss sinnvoll ist. Von Aufräumkosten spricht man bei einem Sturmschaden, wenn Bäume, Äste und Steine vom Grundstück zu entfernen sind. Reparaturkosten fallen typischerweise an, wenn ein Sturm- oder Wasserschaden noch repariert werden kann. Eine Wohngebäudeversicherung in Lahr deckt diese Schäden ab, weil es abhängig vom Schaden zu sehr unterschiedlichen Kosten kommen kann. Deshalb muss eine Wohngebäudeversicherung die unterschiedlichsten Kostenarten berücksichtigen und im Versicherungsumfang abdecken. Nur dann hast Du im Schadensfall einen vollumfänglichen Schutz.

Das ist nicht versichert

Nachträglich eingefügte Sachen, die ein Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und hierfür die Gefahr trägt, laufen über die Hausratversicherung des Mieters und nicht über die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers.

Analog zur Hausratversicherung ist auch das ordnungsgemäße Schließen von Fenstern und Türen Voraussetzung für die Leistung des Versicherers bei Sturm- und Hagelschäden. Hast Du z.B. bei einem Gewitter die Fenster offen gelassen und dadurch einen Schaden herbeigeführt, ist dieser nicht versichert.

Hast Du mit vorsätzlich, also mit der Absicht dich zu bereichern, einen Schaden verursacht oder herbeigeführt, ist die Versicherung ebenfalls von der Leistung befreit. Dies gilt übrigen bei jeder Sparte.

Darauf solltest Du achten

Beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung gibt es einiges zu beachten. Hauptaugenmerk sollte hierbei auf der Versicherungssumme gelegt werden. Diese muss unbedingt korrekt angegeben werden. Ansonsten besteht eine Unterversicherung, d.h. im Schadensfall bekommst du nicht den kompletten Schaden ersetzt. Um dies zu vermeiden musst du den richtigen Wert deines Gebäudes angeben. Oftmals lässt sich dieser mit einem Wertermittlungsbogen Wert 1914 errechnen. Manche Versicherer bieten auch die Möglichkeit nach QM-Wohnfläche die Versicherungssumme zu bestimmen.

Solltest Du dich für eine Wohngebäudeversicherung interessieren und bist du dir bei der Versicherungssumme unsicher, kannst du gerne mit uns in Kontakt treten. Wir helfen dir.

Vereinbare einfach einen kostenfreien Beratungstermin bequem online über die den Termin-Link oder rufe uns unter 07821 9214 991 an.

Beratung gewünscht? Klicke einfach auf mein Bild und du gelangst direkt zur online Terminvereinbarung. Oder ruf uns an unter 07821 9214 991.